Definitionen
"AGB" sind in Abschnitt 2.1 definiert. "Änderungen" sind in Abschnitt 4.4 definiert. "Analysen" sind in Abschnitt 6.5 definiert. "Anwendung" ist in Abschnitt 2.1 definiert. "Vertragsformular" ist in Abschnitt 3.3 definiert. "Dokumentation" bedeutet die jeweils aktuelle Dokumentation, die von Beam schriftlich oder elektronisch bereitgestellt wird, einschließlich des Leistungsbeschreibungsdokuments, bezüglich der Merkmale, Funktionen und des Gebrauchs der Anwendung und/oder der gehosteten Umgebung. "Empfangende Partei" ist in Abschnitt 12.1.2 definiert. "Neue Rechte" sind in Abschnitt 6.1 definiert. "Handlung" bedeutet sowohl Tun als auch Unterlassen. "Höhere Gewalt" ist in Abschnitt 11.3 definiert. "Kunden" sind in Abschnitt 3.1 definiert. "Offenlegende Partei" ist in Abschnitt 12.1.2 definiert. "Parteien" bedeutet der Kunde und Beam. "Vertreter" ist in Abschnitt 12.1.5 definiert. "SaaS" bedeutet Software as a Service. "Dienstleistungen" sind in Abschnitt 3.3 definiert. "Vertrag" ist in Abschnitt 2.3 definiert. "Vertragsformular" ist in Abschnitt 3.3 definiert. "Vertrauliche Informationen" sind in Abschnitt 12.1.2 definiert. "Vorhandene Komponenten" sind in Abschnitt 6.1.2 definiert. Sie sind in Abschnitt 11.1 definiert. „BGB“ ist in Abschnitt 10.1 definiert. „DPA“ ist in Abschnitt 12.2 definiert.
Geltungsbereich, Rangfolge der Vertragsdokumente
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die von Beam AI Inc., 447 Broadway, 10013 New York, USA ("Beam") erbrachten SaaS-Dienste und für alle weiteren von Beam und dem Kunden vereinbarten Dienste. SaaS-Dienste umfassen über das Internet angebotene Softwarelösungen ("Anwendung").
2.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung auf die Erbringung von Diensten durch Beam, auch wenn Beam diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Bestandteil des Vertrags, selbst wenn Beam mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt, ohne den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.
2.3 Die folgende Rangfolge der einzelnen Vertragsdokumente (kollektiv der "Vertrag") gilt: Das Vertragsformular, der Serviceplan; das Datenschutzabkommen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten (falls vereinbart), diese AGB. Im Falle von Widersprüchen oder Inkonsistenzen haben die zuerst in der Rangfolge aufgeführten Dokumente Vorrang vor den nachrangig aufgeführten. Wenn Dokumente auf gleicher Ebene aufgeführt sind, hat das neuere Dokument Vorrang vor dem älteren Dokument.
Leistungsbeschreibung, Inbetriebnahme
3.1 Beam bietet Anwendungen an, die es Unternehmen und Konzernverbänden ("Kunden") ermöglichen, personenbezogene Daten und persönlich identifizierbare Informationen zu sammeln, solche Daten zu verwalten, Datenschutzanforderungen zu implementieren und relevante Prozesse zu automatisieren, um die gesetzliche Compliance und Sicherheit im Umgang mit solchen Daten zu erhöhen.
3.2 Zusätzliche Dienstleistungen neben der Bereitstellung der Anwendung als SaaS-Dienst werden von Beam nur insoweit erbracht, als sie ausdrücklich vereinbart sind. Solche zusätzlichen Dienstleistungen werden als allgemeine Dienstleistungen, nicht als Werkleistungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.3 Die Eigenschaften und Funktionalitäten der von Beam zu erbringenden Dienstleistungen sind im Vertragsformular von Beam ("Vertragsformular") und den im Vertragsformular genannten Dokumenten, einschließlich des Serviceplans und dieser AGB, spezifiziert. "Dienstleistungen" umfasst alle Beratungs-, Konfigurations-, Implementierungs-, Bereitstellungs-, Betriebs-, Hosting- und Unterstützungsdienste, die Beam im Zusammenhang mit der vereinbarten Anwendung erbringt. Beam ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale zu erbringen, die nicht im Vertrag festgelegt sind.
3.4 Die Bestellung zur Bereitstellung der Anwendung und anderer Dienstleistungen erfolgt über das Vertragsformular.
Bereitstellung, Betrieb und Unterstützung der Anwendung
4.1 Die Bereitstellung der Anwendung gilt als erfolgt, sobald Beam dem Kunden den webbasierten Zugang zur Anwendung bereitstellt.
4.2 Die Unterstützungszeiten, die durchschnittliche Verfügbarkeit der Anwendung und die anderen Serviceniveaus sind im vereinbarten Serviceplan festgelegt. Wenn der Kunde eine von ihm verwaltete Anwendung (On-Premise) wählt, basieren Funktionalität und Umfang ausschließlich auf dem Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Lieferung.
5. Leistungsort und -zeit
6. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
6.1.2 Unter keinen Umständen erhält der Kunde exklusive Nutzungsrechte an vorhandenen Komponenten. "Vorhandene Komponenten" bedeuten neben der Anwendung alle Komponenten von Softwareentwicklungen oder anderen Arbeitsergebnissen, die von Beam oder einem Drittanbieter vor und/oder unabhängig vom Vertrag entwickelt wurden. Beam oder der Drittanbieter bleibt alleiniger materielle Eigentümer der vorhandenen Komponenten.
6.2.1 Beam gewährt dem Kunden das nicht-exklusive Recht, die Anwendung und zugehörige Entwicklungen von Beam für eigene Geschäftszwecke für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Weitere Spezifikationen ergeben sich aus dem vereinbarten Vertragsformular und dem Serviceplan. Der Kunde hat den vereinbarten Umfang der Lizenz einzuhalten, der eine eingeschränkte Nutzung der Lizenz in Bezug auf die befugten Benutzer und/oder Nutzungsbereiche der Anwendung vorsehen kann. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der ersten fälligen Gebühr.
6.2.2 Für den Fall, dass der vereinbarte Umfang der Lizenz überschritten wird, ist Beam berechtigt, eine zusätzliche Vergütung gemäß den Bestimmungen des Vertragsformulars zu verlangen. Wird in dem jeweiligen Vertragsformular keine Vergütung für Fälle vereinbart, in denen der in dem Vertragsformular gewährte Lizenzumfang überschritten wird, ist Beam berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen, die sich auf die zwischen den Parteien vereinbarte Lizenzgebühr im Verhältnis zum vereinbarten Lizenzumfang bezieht. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
6.3 Ergebnisse anderer Dienstleistungen
Hinsichtlich anderer Ergebnisse von Beam-Dienstleistungen wird dem Kunden das nicht-exklusive und dauerhafte Recht eingeräumt, diese Ergebnisse für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
6.4 Analysedaten
Vorbehaltlich der in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen kann Beam anonymisierte Analysen mit aggregierten Daten erstellen, für die (zum Teil) Daten des Kunden und Informationen aus der Nutzung der Anwendung durch den Kunden und die Benutzer verwendet werden ("Analysen"). Die Daten werden anonymisiert und aggregiert für die Analysen, sodass es unmöglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen oder natürliche Personen zu ziehen. Die Analysedaten werden für [Produktverbesserungen, Ressourcen- und Unterstützungsverbesserungen, Produktleistungsverbesserungen, Sicherheits- und Datenintegritätsüberprüfungen, Neuprodukterstellung, Marketingzwecke und Benchmarking] verwendet. Die Analysen und der Anonymisierungsprozess werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung durchgeführt.
7. Vergütung und Rechnungsmodalitäten
7.1 Lizenzgebühren
7.1.1 Die laufenden Gebühren werden im Voraus nach Kalendermonat berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Wenn ein Dienst innerhalb eines Abrechnungszeitraums beginnt oder endet, wird der relevante Abrechnungszeitraum anteilig berechnet.
7.1.2 Auf Zeit- und Materialbasis vergütete Dienstleistungen werden rückwirkend nach Kalendermonat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
7.1.3 Beam ist berechtigt, die aktuellen Gebühren und sonstigen Vergütungssätze unter Einhaltung der folgenden Grundsätze anzupassen: a. Beam ist berechtigt, Vergütungssätze in einem angemessenen Umfang mit einer Frist von zwei (2) Monaten mit Wirkung ab dem 1. Januar eines Kalenderjahres durch schriftliche Anpassungsmitteilung an den Kunden zu ändern, um Kostensteigerungen und Funktionserweiterungen auszugleichen. b. Im Zweifelsfall gilt die Anpassung der Vergütungssätze als angemessen, wenn die derzeit vereinbarten Vergütungssätze nicht um mehr als 5% erhöht werden. c. Ist die Anpassung nicht angemessen, hat der Kunde ein Widerspruchsrecht. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Anpassungsmitteilung schriftlich aus, gelten die neuen Vergütungssätze als vereinbart. Übt der Kunde das Widerspruchsrecht rechtzeitig aus, hat Beam die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Eingang des Widerspruchs zu kündigen.
7.3 Abrechnungsmodalitäten
7.3.1 Alle von Beam angebotenen oder im Vertrag aufgeführten Preise sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Wenn die Mehrwertsteuer zu zahlen ist, wird der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende gesetzliche Mehrwertsteuerbetrag zum Nettopreis addiert.
7.3.2 Alle Vergütungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Beam ist berechtigt, ab dem Datum des Verzugs Zinsen in Höhe des anwendbaren Verzugszinssatzes zu berechnen.
7.3.3 Beam stellt dem Kunden nach eigenem Ermessen die Rechnung per Post zur Verfügung oder übermittelt die Rechnungen elektronisch an den Kunden (z. B. im PDF-Format per E-Mail). Der Kunde stimmt der elektronischen Abrechnung zu.
7.3.4 Der Kunde kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen verrechnen und nur ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Geltendmachung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte
9.1 Geltend macht ein Dritter, dass die Nutzung der Anwendung die Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, informiert der Kunde Beam unverzüglich schriftlich und ausführlich darüber. Stellt der Kunde die Nutzung der Anwendung ein, um Schäden zu mindern oder aus anderen Gründen, teilt er dem Dritten mit, dass die Einstellung der Nutzung kein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung darstellt.
9.2 Die Parteien unterstützen einander bestmöglich bei der Verteidigung ihrer Rechte gegenüber dem Dritten und bei der Abwehr der behaupteten Verletzung oder bei der Verhandlung eines wirtschaftlich angemessenen Vergleichs.
10. Gewährleistung
10.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unterliegt die Erbringung von Dienstleistungen (insbesondere Entwicklungs-, Anpassungs- und Implementierungsdienstleistungen, Beratungs-, Schulungs- und Datenexportdienstleistungen) dem Werkvertragsrecht gemäß §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (